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"Der Mediziner berief sich vor Gericht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Die Kliniken müssen ihm nun seine entgangenen Bezüge nachzahlen. Außerdem sprach ihm das OLG einen immateriellen Schadenersatz von 36.600 Euro zu.
Die städtischen Kliniken hatten als Grund für die Nicht-Verlängerung angegeben, dass man mit den fachlichen Leistungen des Geschäftsführers unzufrieden gewesen sei. Dieses Argument ließ das Gericht aber nicht gelten. Vielmehr gebe es Indizien für Altersbenachteiligung, die die Kliniken im Prozess nicht widerlegen konnten.
So hatten Aufsichtsratsmitglieder in früheren Presseberichten und Sitzungen eindeutig Bezug auf das Alter des Klägers genommen. Demnach war es entscheidend, dass der Professor bereits das 60. Lebensjahr überschritten hatte, als die Vertragsverlängerung anstand. Bei einer Weiterbeschäftigung für fünf Jahre wäre die von der Stadt vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren überschritten worden. Nach Ansicht des OLG sei aber etwa eine Vertragsverlängerung bis zum 65. Lebensjahr durchaus denkbar gewesen."









